Ablauf einer Heirat in der Ukraine und in Deutschland
Ablauf einer typischen Heirat in Deutschland
Die Eheschließung in Deutschland findet in der Regel beim Standesamt am Heimatort des in Deutschland lebenden Verlobten statt, bzw. am Wohn- und Melde Ort eines der Beteiligten in Deutschland. Es sind auch andere Orte zur Heirat möglich, aber diesen Aspekt können wir hier der Einfachheit halber ausblenden.
Die Problematik liegt hier in der Regel bei der Beschaffung der zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen des ukrainischen Verlobten. Die Unterlagen des deutschen Verlobten liegen in der Regel beim Standsamt in den Standesakten vor, oder können leicht beschafft werden.
Ein Sonderfall ergibt sich, wenn z.B. infolge der Flüchtlingssituation zwei ukrainische Beteiligte in Deutschland heiraten wollen. Hier wird einfach bei beiden Beteiligten vorgegangen, wie sonst bei einem ukrainischen Beteiligten.
Zunächst benötigen wir den sogenannten Laufzettel des Standesamtes mit den in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung. Erfahrungsgemäß fordern die Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung, regional unterschiedlich, verschiedene Dokumente. Man sollte sich also nicht auf Auskünfte von Bekannten etc. verlassen, die früher schon einmal geheiratet haben, sondern ausschließlich das zuständige Standesamt kontaktieren. Die Standesämter stellen dann eine Liste mit den zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen individuell zusammen. Dies variiert je nach Anzahl der Vorehen, Kinder etc. Diese Unterlagen können je nach Standesamt und Oberlandesgericht, variieren und sind natürlich auch abhängig von der Biographie und der Anzahl der Vorehen., usw. Wir nehmen selbst Kontakt mit Ihrem Standesbeamten auf und klären mit dem Standesbeamten, was in Ihrem Einzelfall tatsächlich erforderlich ist, und auf was verzichtet werden kann. Dazu arbeiten wir natürlich darauf hin, den Standesbeamten aufgrund unserer Erfahrung von möglichst wenig und unkompliziert zu beschaffenden Unterlagen zu überzeugen, was sehr häufig gelingt. Das führt meistens schon zu einer erheblichen Zeit und Kostenersparnis im Vergleich, als wenn man selbst alleine tätig wird.
Die zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen sind nicht etwa überall feststehende Unterlagenlisten, welche jeder Verlobte beschaffen muss, sondern die Standesämter und auch die OLGs, haben hier sehr große Handlungsspielräume, welche man Sinne der Mandanten ausnutzen sollte.
Wenn wir also den Laufzettel des Standesamtes mit den minimal zu beschaffenden Unterlagen erarbeitet und vorliegen haben, sehen wir, welche Unterlagen beim Mandanten vorliegend sind. Die übrigen nicht vorhandenen Unterlagen beschaffen wir aus der Ukraine, von den zuständigen Behörden, Notaren und von Konsulaten in Deutschland und anderen Ländern. Häufig kommt es auch vor, dass Geburtsurkunden z.B. aus Drittländern beschafft werden müssen. Auch das erledigen wir in kurzer Zeit. Diese vom Standesamt geforderten Familienstands-Dokumente müssen dann beschafft werden. Dies kann sich in manchen Fällen als nicht so einfach herausstellen, etwa wenn der ukrainische Ehepartner nicht in der Ukraine geboren wurde, oder Unterlagen aus der Ostukraine oder der Krim beschafft werden müssen.
Hierbei sind wir Ihnen gerne in kurzer Zeit behilflich. Wir können Ihnen mithilfe einer Vollmacht alle Dokument aus allen Regionen der Ukraine und allen Ländern der ehemaligen Sowjetunion beschaffen.
Ein Sonderfall ist die sog. ukrainische Familienstands-Erklärung oder Familienstands-Bescheinigung, bzw. Ledigkeitsbescheinigung. Hierbei handelt es sich nicht einfach um eine Bescheinigung, welche man irgendwo beantragt und dann bei einer Behörde abholen kann, sondern um eine eidesstattliche Versicherung, welche vor einem ukrainischen Notar in der Ukraine abgegeben wird. Der Notar erstellt hierüber dann eine notarielle Bescheinigung. Ein sogenanntes Affidavit. Befindet sich der ukrainische Verlobte in der Ukraine, entsteht kein Problem. Er geht einfach zum nächstgelegenen Notar und gibt hier die Familienstands-Erklärung ab. Der Notar fertigt dann die entsprechende Bescheinigung aus. Anschließend wird sie apostilliert.
Es gibt hier manchmal noch Probleme, weil jeder Notar die Familienstands-Erklärung etwas anders formuliert. Wenn sie uns einschalten, geben wir ein entsprechendes Muster mit, welches garantiert den Anforderungen der OLGs und Standesämter in Deutschland entspricht. Außerdem arbeiten wir mit eigenen Notaren in mehreren Städten der Ukraine zusammen.
Problematisch wird es, wenn der ukrainische Verlobte sich nicht mehr in der Ukraine befindet und aus verschiedenen Gründen nicht mehr in die Ukraine zurückreisen kann oder will.
In diesem Fall ist die einzige Möglichkeit, an eine ukrainische Familienstands-Erklärung /Familienstands-Bescheinigung zu kommen, die eidesstattliche Erklärung über den Familienstand in einem ukrainischen Konsulat im Ausland abzugeben. Hierfür ist wiederum ein Termin erforderlich.
Diese Termine sind derzeit schwer zu bekommen, weil die ukrainischen Konsulate und Botschaften restlos überlastet sind.
Mit unserer Hilfe erhalten Sie aber zügig einen solchen Termin zur Beantragung der Familienstands-Erklärung. Die entsprechende Bescheinigung wird sofort beim Termin ausgegeben.
Weitere Problematiken liegen häufig in der Beschaffung und Apostillierung von ukrainischen Scheidungsurteilen. Ist die Beschaffung häufig schon schwierig, denn Gerichtsurteile werden ausschließlich von den erlassenden Gerichten ausgegeben, kommt noch das Problem hinzu, das etwa 20-30% der ukrainischen Gerichtsurteile falsch ausgestellt sind. D.H. der Rechtskraftsvermerk fehlt, das Urteil wurde von einem Mitarbeiter unterschrieben, der dafür nicht kompetent ist, oder der Verwahrungsort des Original- Urteils, sowie das Aktenzeichen fehlen.
In diesem Fall kann das Urteil nicht apostilliert werden und muss in korrigierter Form erneut ausgestellt werden. Auch hierum kümmern wir uns ohne weiteren Zeitverlust.
Ebenso sind Meldebescheinigungen oftmals schwierig zu beschaffen. Auch diese können wir in Vertretung beantragen und in wenigen Tagen erhalten und apostillieren.
Ukrainer wurden auch häufig in anderen Sowjetrepubliken geboren, zum Beispiel in Russland, Kasachstan, Kirgistan, Weißrussland usw. In diesem Fall müssen Geburtsurkunden von dort beschafft und auch in diesen Ländern apostilliert werden. Das stellt sich gerade in Kriegs- und Spannungszeiten häufig als nicht so einfach dar.
Wir beschaffen und apostillieren Urkunden aus allen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion in kürzester Zeit.
Weitere Probleme entstehen, wenn zwar Urkunden vorhanden sind, diese aber nicht mehr apostilliert werden können, weil sie zu alt sind, oder es sich um sowjetische unterlagen handelt.
Auch in diesem Fall müssen neue Urkunden bei den zuständigen Behörden beschafft werden und werden erst dann apostilliert. Auch das erledigen wir natürlich.
Danach müssen alle ausländischen Dokumente von einem an einem deutschen Landgericht beeidigten Dolmetscher und Übersetzer, nach ISO 9:1995 übersetzt werden. Auch dies erledigen wir für Sie in kürzester Zeit, da wir derartige Dolmetscher und Übersetzer beschäftigen.
Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen werden im deutschen Rechtsverkehr hingegen nicht akzeptiert, da die Beeidigung beim deutschen Landgericht fehlt. Wir garantieren Ihnen die Anerkennung, der von uns beglaubigten Übersetzungen durch jede deutsche Behörde. Von ukrainischen Notaren beglaubigte Übersetzungen sind in Deutschland hingegen nicht gültig.
Wir erstellen derartige Übersetzungen durch in Deutschland allgemein beeidigte Dolmetscher und sind bis zum heutigen Tage das einzige Unternehmen, welches derartige Übersetzungen auch in der Ukraine anbietet.
Ist der ukrainische Verlobte bei der Anmeldung der Eheschließung beim Deutschen Standesamt nicht zugegen, benötigt der andere Verlobte, eine entsprechende Vollmacht, eine sog. Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung. Hier muss in der Regel die Unterschrift durch eine Behörde oder Notar beglaubigt werden. Auch hier helfen wir Ihnen natürlich weiter.
Liegen somit alle Unterlagen vor, werden die Unterlagen beim zuständigen Standesamt in Deutschland abgegeben. Die Eheschließung wird von den zukünftigen Ehepartnern angemeldet.
Das Standesamt leitet die Unterlagen dann an das zuständige Oberlandesgericht weiter, welches in jedem Einzelfall eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilen muss, da die Ukraine keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt.
Dies kann je nach Arbeitsauslastung der jeweiligen OLGs, von 2 Wochen, bis zu mehreren Monaten dauern.
Sind die Unterlagen nicht komplett oder falsch übersetzt und beglaubigt werden sie zurück geschickt und es werden Nachforderungen, bzw. Nachbesserungsaufforderungen verlangt.
Dadurch verzögert sich die Bearbeitung weiter. Schlimmstenfalls können dadurch wieder andere Dokumente zeitlich ablaufe und in der Zwischenzeit ungültig werden, wodurch diese dann auch wieder neu beschafft werden müssen.
Nachdem das OLG dann nach Prüfung, die sogenannte Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt hat, kann die Eheschließung mit Hochzeitstermin angemeldet werden.
Bei der Eheschließung im Standesamt erhält man als Nachweis über die Eheschließung dann eine Heiratsurkunde.
Wir können alle dazu erforderlichen Leistungen und Schritte einzeln erbringen, oder Das rundum Sorglos-Paket als Pauschale vereinbaren. Dadurch profitieren Sie sowohl von unseren Rabatten und haben gleichzeitig völlig transparente Kostenkontrolle, was sie vor finanziellen Überraschungen absichert.
Ablauf einer typischen Heirat in der Ukraine / Blitzheirat
Eheschließungen in der Ukraine sind problemlos in Deutschland, Österreich und der Schweiz gültig. Der Ablauf ist insgesamt wesentlich einfacher und schneller als die Eheschließung in Deutschland oder Dänemark. Es werden weniger Unterlagen benötigt.
Es können auch zwei Nichtukrainer, also Ausländer in der Ukraine heiraten. Voraussetzung sind die legale Einreise und der legale Aufenthalt. Gegebenenfalls müssen Visavorschriften beachtet werden. Heirat als Tourist ist möglich. Eine Aufenthaltserlaubnis oder Ähnliches ist nicht erforderlich.
Es kann bei jedem Standesamt in der Ukraine geheiratet werden unabhängig von Wohn- oder Melde Ort des Verlobten.
Von der Anmeldung der Eheschließung bis zur Heirat vor dem Standesamt vergeht normalerweise ein Monat. In Ausnahmefällen ist auch eine schnellere Eheschließung möglich.
In der Ukraine sind aber Express- Eheschließungen in drei bis vier Tagen mit uns möglich. Der deutsche Verlobte muss also nur einmal zur Eheschließung anreisen und es kann sofort bei diesem Aufenthalt geheiratet werden.
Hierbei sind wir Ihnen gerne unkompliziert behilflich. Das gilt auch und besonders in der Kriegszeit.
Wir haben während des Ausnahmezustandes bereits dutzende Binationale Eheschließungen auf dem Gebiet der Ukraine durchgeführt. Das gilt auch für Eheschließungen zwischen zwei Ausländern. Die Eheschließungen sind in der gesamten Ukraine möglich.
Viele Mandanten bevorzugen aber Eheschließungen in einigen Tagen in grenznahen Städten.
Der Abschluss von rechtsgültigen Eheverträgen ist ebenfalls während des Aufenthaltes möglich.
Eheschließungen mit Ausländern in einem Tag sind hingegen schon seit Jahren nicht mehr möglich.
Der deutsche Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:
einen gültigen Reisepass mit in der Ukraine gefertigter Übersetzung des Reisepasses von einem ukrainischen Notar beglaubigt;
bei vorhandener Vorehe, das Scheidungsurteil im Original (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht), mit Apostille (erhältlich beim für den Amtsgerichtsbezirk nötigen Landgericht) mit in der Ukraine gefertigter und von einem ukrainischen Notar beglaubigten Übersetzung. Wenn die Vorehe durch Tod des Ehepartners beendet wurde, ist eine Sterbeurkunde mit Apostille erforderlich.
Der ukrainische Ehepartner benötigt zur Anmeldung der Eheschließung in der Ukraine folgende Dokumente:
Inlandspass;
bei vorhandener Vorehe: Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde. Wenn die Vorehe durch Tod des Ehepartners beendet wurde, ist eine Sterbeurkunde erforderlich.
Der Ablauf einer Eheschließung mit uns ist häufig wie folgt:
Wir prüfen vorab die vorhandenen Unterlagen der Verlobten und erstellen vorab die Übersetzungen.
Dann reisen die Verlobten an. Optimalerweise müssten Sie an einem Montag oder Dienstag bei uns vor Ort, beim Standesamt der geplanten Heirat sein.
Bei Anreise werden zunächst die Originalunterlagen und die von uns erstellten Übersetzungen notariell beglaubigt. Anschließend melden wir die Eheschließung am selben Tag an. Danach wird die legale einreise durch den Grenzdienst, bzw. Migrationsdienst in den elektronischen Datenbanken überprüft.
Dies ist ein formaler Akt, welcher bei maximaler Beschleunigung durch uns, derzeit 2 Tage in Anspruch nimmt. Erst nach dieser erfolgten Überprüfung kann das Standesamt die Verlobten verheiraten.
Während der Überprüfung kann nicht wieder ausgereist werden, ansonsten müsste erneut nach jeder einreise wieder eine Überprüfung mit derselben Dauer stattfinden.
Das heißt Sie reisen an einem Montag oder Dienstag zu uns an und sind dann am Donnerstag, oder Freitag derselben Woche verheiratet.
Dies ist derzeit die schnellste mögliche Variante einer Eheschließung mit ausländischen Beteiligten in der Ukraine.
Normalerweise dauert das derzeit mindestens zwei bis drei Wochen, in denen der ausländische Ehepartner sich in der Ukraine aufhalten müsste.
Wir sind jedoch aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und entsprechenden Verbindungen zu den beteiligten Behörden in der ganzen Ukraine in der Lage dies auf wenige Tage zu beschleunigen.
Bei der Eheschließung werden zwei Heiratsurkunden an die Eheleute ausgegeben.
Wir apostillieren diese in der Ukraine und übersetzen die Urkunden dann durch an deutschen Landgerichten allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer. Das dauert ca. eine Woche und wir senden die Unterlagen dann nach Deutschland nach.
Die Mandanten können unmittelbar nach der Heirat in der Ukraine wieder abreisen.
Auf Wunsch können wir während des Aufenthaltes zur Eheschließung in der Ukraine auch noch einen Ehevertrag abschließen, welcher sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine Gültigkeit hat.
Wir achten natürlich auf maximale Sicherheit, sodass eine gefahrlose Anreise und Aufenthalt in der Ukraine auch während des Krieges in der Ukraine gegeben ist.
Während des Kriegsgeschehens haben wir Dutzende Eheschließungen mit ausländischen Beteiligten in der Ukraine, ohne jegliche Zwischenfälle durchgeführt.
Es ist an sich auch nur eine Anreise wenige Kilometer hinter die Grenze erforderlich. Auf Wunsch führen wir aber Eheschließungen in der ganzen Ukraine, an jedem Ort durch.



